Unternehmen, die Waren nach China einführen wollen, sind zwar mit einer Vielzahl an Vorschriften und Regelungen konfrontiert, aber grundsätzlich ist der Importprozess nicht schwieriger als in anderen Ländern, seit die chinesischen Handelsrichtlinien an die der WTO angeglichen wurden.
Im besonderen führt allerdings die Zollabwicklung nicht selten zu Verzögerungen und Problemen, wenn nicht alle formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Um eine reibungslose Abfertigung zu garantieren, empfiehlt es sich daher durchaus mit einem Zollagenten zusammenzuarbeiten, der den Prozess vollumfänglich im Sinne des Kunden bewerten und ausführen kann.
Vor einem erstmaligen Import stellt sich die Frage, in welche Warengruppe der chinesischen Nomenklatur ein Produkt fällt. Es ist durchaus sinnvoll, eine Beurteilung einzuholen, um die Zolltarifnummer eines Produktes zweifelsfrei ermitteln zu lassen. Diese wird sowohl für die Festlegung des Zolltarifs, als auch die Begleitpapiere zwingend benötigt. Außerdem gilt es, herauszufinden ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche Zertifizierungen, Registrierungen und Lizensierungen für den Import notwendig werden.
Vor dem eigentlichen Transport steht eine Pflicht zur Voranmeldung. Diese setzt eine Registrierung beteiligter Spediteure voraus. Für erfahrene Importeure ist eine Frist von 24 Stunden vor Verladung im Containerverkehr üblich, im Luftverkehr 4 Stunden vor Ankunft. Anmeldungen werden elektronisch über das China E-Port System abgewickelt.
Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Warenwert der importierten Produkte, das heißt der vom Importeur tatsächlich zu zahlende Preis inklusive Transportkosten und Versicherungen. Der Zolltarif richtet sich nach der Zolltarifnummer.
Zusätzlich verbrauchsteuerpflichtig sind bestimmte Waren wie z.b. Alkoholika, Tabakwaren, Kraftfahrzeuge und Luxusartikel. Auf den Gesamtwarenwert inklusive Zolltarif und etwaiger Verbrauchsteuern wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese beträgt generell 17%, der ermäßigte Satz 13%. Werden die Gebühren der Zollbehörde nicht fristgerecht gezahlt, drohen dem Importeur empfindliche Strafen bis hin zur Beschlagnahmung der Ware.
Häufig kommt es zu Verzögerungen in der Abwicklung, wenn Zollbegleitpapiere den Formalien und inhaltlichen Anforderungen nicht genügen. Es ist daher wichtig, diese umfänglich auszufüllen und zu prüfen, ob wirklich alle notwendigen Dokumente enthalten sind. Eine Zollanmeldung muss den Kaufvertrag, die Frachtpapiere und vor allem eine 2-fache Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben in englischer Sprache beinhalten. Neben sämtlichen Registrierungsnummern (CRN, IOR, HS-Code) sind folgende Angaben zu machen:
Unter Umständen ist eine zusätzliche Packliste in englischer Sprache, sowie eine Präferenz-Ursprungserklärung vonnöten.
Die Produkte unterliegen außerdem verschiedenen Kennzeichnungspflichen. Elektronik, Kosmetika und Lebensmittel müssen mit dem Herstellungsland gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann direkt an der Ware oder an der Verpackung erfolgen. Beschriftungen sind auf chinesisch anzubringen. Holzverpackungen verlangen nach Einhaltung des internationalen IPPC-Standards.